Eine Räumungsklage ist eine Klage, die ein Vermieter gegen einen Mieter anstrebt. Grundsätzlich ist es die letzte Chance, einen gekündigten Mieter, der nicht ausziehen will, aus der Mietwohnung zu bekommen. Die Klage zur Räumung kann angestrebt werden, wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung immer noch nicht verlassen oder Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt hat.

Wenn der Mieter innerhalb einer regulären Frist nicht auf die Kündigung reagiert und wie gefordert das Mietobjekt verlässt, kann ein Räumungstitel erteilt werden. Gründe für eine Kündigung mit Frist können von berechtigtem Eigenbedarf bis hin zu andauerndem Mietrückstand reichen.

Natürlich kann auch eine fristlose Kündigung einer Räumungsklage vorausgehen, dies ist häufiger der Fall, wenn der Vermieter auf Mietbetrüger hereingefallen ist. Für die fristlose Kündigung muss der Vermieter jedoch einen Grund nachweisen können, beispielweise eine gewichtige Verletzung des Mietvertrags von Seiten des Mieters, definiert in §543 Absatz 2 BGB.