Wenn das Apartment, Haus oder die Wohnung verkauft oder wieder vermietet werden sollen, müssen Vermieter selbstverständlich die Immobilie im voraus besichtigen. Ohne eine vorzeitige Ankündigung kann niemand die Immobilie besichtigen, denn Mieter haben Hausrecht in ihrer Wohnung. Dafür stellt die Vermieterwelt Ihnen eine Ankündigungsvorlage bereit.
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Wer eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, muss sich mit seinem aktuellen Mieter absprechen. Bei Hausbesichtigungen greift das sogenannte Besichtigungsrecht. Das heißt: Vermieter oder deren Makler sind berechtigt die Wohnung, für eine Besichtigung, zu betreten. Dabei legt der Gesetzgeber folgende Rahmenbedingungen fest:Besichtigungen sind zu (angemessenen) Tageszeiten durchzuführen: zwischen 10 Uhr und 13 Uhr sowie 16 Uhr bis 18 UhrBesichtigungen […]