Im Volksmund werden die Begriffe Wohnungssanierung, Wohnungsrenovierung und Wohnungsmodernisierung oft gleichbedeutend verwendet, jedoch beschreiben diese drei Begriffe etwas ganz Unterschiedliches. Vor allem das Mietrecht unterscheidet zwischen den einzelnen Bezeichnungen. Warum diese Unterscheidung so wichtig ist und welche Förderungen für Sie in Frage kommen können, das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unterscheidung: Sanierung, Modernisierung und Renovierung
Zu einer Wohnungsrenovierung gehört die Beseitigung von Verschleiß- oder Gebrauchsspuren wie zum Beispiel das Streichen der Wände, die Erneuerung des Bodenbelags oder der Austausch von Türen.
Eine Wohnungsmodernisierung bedeutet eine Wertsteigerung der Immobilie. Aber auch die Qualitätsverbesserung dieser durch beispielsweise neueste Technik, eine neue Küche oder Maßnahmen zur Energie-Einsparung von Wasser und Strom.
Dahingegen zählt zur Wohnungssanierung das Beheben oder Vorbeugen von Schäden oder Mängeln wie dies unter anderem bei Schimmel, defekten Heizkörpern oder undichten Fenstern der Fall ist.
Gründe für eine Wohnungssanierung
Gründe für eine Wohnungssanierung können sein:
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Pflichten des Vermieters
Vermieter müssen Sanierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen und den Mieter vollumfänglich über folgende Punkte informieren:
Zudem ist es ratsam, die folgenden weiteren Punkte in dem Schreiben zu berücksichtigen:
Wichtig zu wissen: Plant der Vermieter Wohnungsrenovierungen, steht es ihm frei, diese vorher anzukündigen. Eine Mieterhöhung ist daher unrechtmäßig.
Was müssen Mieter dulden?
Folgende Sanierungsmaßnahmen müssen Mieter laut Gesetz dulden:
Hingegen dürfen Mieter Sanierungen ablehnen, die
In diesen Fällen ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich.
Gegen die Sanierungsmaßnahmen, die der Mieter nicht duldet, kann er bis zu vier Wochen nach Erhalt der Ankündigung Einwände äußern.
Kostenumlage auf den Mieter
Gesetzlich geregelt ist ein Umlegen von bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete. Bei Staffelmieten ist hingegen eine Mieterhöhung unmöglich.
Wichtig ist jedoch ein angemessenes Aufteilen der Kosten auf die einzelnen Wohnungen. Machen Sie die Kostenaufstellung als Vermieter außerdem den Mietern transparent.
Kosten einer Wohnungssanierung
Je nach Volumen und Umfang der Sanierungsmaßnahmen entstehen für Vermieter unterschiedliche Kosten. Diese sind von Dienstleister zu Dienstleister unterschiedlich. Allerdings hängen sie auch von den vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen ab.
Aber auch die Frage, ob Vermieter einen Teil der Sanierung selbst, also in Eigenregie übernehmen oder alles komplett an ein Sanierungsunternehmen abgeben, ist entscheidend. Demnach müssen Sie mit geschätzten Kosten zwischen 420 Euro bis 1.000 Euro pro Quadratmeter rechnen.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber, mit welchen Sanierungskosten Sie als Vermieter einer Immobilie rechnen müssen und wie Sie die angefallenen Ausgaben steuerlich geltend machen können.
Kostenrechner für erste Kalkulationen
Online gibt es einige Kostenrechner, mithilfe derer Sie mit nur wenigen Klicks und in wenigen Minuten Ihre Kosten für eine Sanierung errechnen können.
Dauer der Wohnungssanierung durch den Vermieter
Kleinere Arbeiten, wie der Austausch von Heizkörpern, sind meist in zwei Wochen erledigt. Ist eine größere Sanierung, beispielsweise nach einem Wasserschaden erforderlich, bei der unter anderem eine Trocknungszeit der neuen Bausubstanz nötig ist, kann sich die Dauer auf gut vier Wochen erhöhen.
Checkliste für eine Wohnungssanierung
Übergeben Vermieter die komplette Sanierung in die Hand von Profis, dann wissen diese genau, was wann zu tun ist. Dennoch bringt eine eigene Checkliste zahlreiche Vorteile. So können Vermieter Kosten einsparen, indem sie Vorarbeiten selbst ausführen oder entsprechende Maßnahmen zum schnelleren Start der Wohnungssanierung schaffen.
Folgende Punkte sollten auf Ihrer persönlichen Checkliste Berücksichtigung finden:
Den passenden Dienstleister finden
Bei der Suche nach dem idealen Dienstleister stellen Sie sich nachfolgende Fragen:
- Suchen Sie einen Dienstleister, der die komplette Sanierung übernimmt oder viele kleinere Unternehmen, die je einen Teil der Maßnahmen übernehmen?
- Soll und muss die Sanierung sofort erfolgen oder gibt es eine gewisse Vorlaufzeit?
- Was ist Ihnen persönlich wichtig, sowohl in Bezug auf die Sanierungsarbeiten- und Erfolge, aber auch auf den Dienstleister, der diese ausführen soll?
- Bevorzugen Sie einen regionalen Anbieter oder wählen Sie das Unternehmen nach dem besten Angebot aus?
Die Wahl des für Sie passenden Dienstleisters hängt von vielen Fragen und Faktoren ab. Oftmals sind neben der fachlichen Kompetenz aber auch zufriedene Kunden ausschlaggebend für den Zuschlag für ein Unternehmen. Entsprechende Rezensionen und Erfahrungsberichte finden Sie online. Diese erweisen sich oft als hilfreich, um sich am Ende für den passendsten Dienstleister zu entscheiden.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Jede Kommune und Bundesland hat verschiedene Förderangebote, die sich zum Teil mit anderen Mitteln kombinieren lassen. Es lohnt sich daher, sich ausführlich über vorhandene Programme zu informieren und staatliche Fördermittel für Ihre Wohnungssanierung zu nutzen.
Im Falle einer Wohnungssanierung kommen unter anderem drei Förderstellen in Betracht:
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Fördermitteln:
Bei Sanierungen lassen sich zwei Arten unterscheiden:
Energetische Sanierung, hier wird unter anderem gefördert:
Altersgerechtes Sanieren, hierbei kommt eine Förderung in Betracht für:
Auch Sanierungsmaßnahmen in Hinblick auf den Einbruchschutz werden staatlich gefördert.
Sanierungskosten steuerlich absetzen
Seit Januar 2020 gibt es einen Steuerbonus für Sanierungen. Vermietern ist es möglich, 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren (insgesamt 40.000 Euro) steuerlich geltend zu machen.
Vermieterwelt-Tipp
Eine Wohnungsrenovierung ist oft eine nervenaufreibende Angelegenheit. Zeitgleich bietet sie aber die Möglichkeit, Ihr Wohneigentum aufzuwerten, indem Sie diese zum Beispiel energetisch sanieren. Für diesen, aber auch für den Fall einer „einfachen“ Sanierung, erhalten Sie einige tausend Euro an staatlichen Fördermitteln. Außerdem können Sie mit dem neuen Steuerbonus von 2020 weitere anfallende Kosten steuerlich geltend machen. Mit einer durchdachten Planung und einem für Sie passenden Dienstleister gelingt Ihnen Ihre Wohnungssanierung ganz bestimmt.
Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?