Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bescheinigung, mit der Sie als Vermieter den Einzug eines Mieters bestätigen. Rechtsgrundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz (BMG): Danach sind Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters mitzuwirken und ihm den Einzug zu bestätigen.

Die Pflicht wurde 2015 wieder eingeführt, nachdem sie 2002 abgeschafft worden war. Ziel ist es, sogenannte Scheinanmeldungen zu verhindern, also Anmeldungen an Adressen, an denen die Person gar nicht wohnt.

Im Alltag begegnen Ihnen für dasselbe Dokument verschiedene Bezeichnungen. Sie alle meinen dieselbe Bescheinigung nach § 19 BMG:

  • Wohnungsgeberbestätigung (juristisch korrekter Begriff)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Vermieterbescheinigung
  • Einzugsbestätigung bzw. Mieterbescheinigung

Wichtig: Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein eigenständiges Dokument. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht. Das Bürgeramt verlangt ausdrücklich die Bestätigung nach § 19 BMG.

Wohnungsgeberbestätigung Vorlage als PDF: kostenlos herunterladen

Sie müssen das Formular nicht selbst aufsetzen. Mit einer fertigen Vorlage stellen Sie die Bescheinigung in wenigen Minuten rechtssicher aus.

Die kostenlose Wohnungsgeberbestätigung Vorlage von Vermieterwelt enthält bereits alle gesetzlich erforderlichen Felder nach § 19 BMG. Sie eignet sich besonders für:

  • private Vermieter und Eigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Hauptmieter bei zulässiger Untervermietung
  • Eigentümer, die selbst einziehen und eine Selbsterklärung benötigen

Das Formular liegt als druckfertiges PDF auf einer Seite vor, ist kostenlos und sofort einsatzbereit. So haben Sie die Bescheinigung schon griffbereit, wenn der neue Mieter einzieht, was Verzögerungen bei der Ummeldung und Rückfragen vom Amt vermeidet.

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Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?

Damit die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt akzeptiert wird, muss sie alle Pflichtangaben nach § 19 BMG enthalten. Fehlt eine Angabe, lehnt das Amt das Dokument häufig ab.

Pflichtangabe Erläuterung
Name und Anschrift des Wohnungsgebers In der Regel der Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung
Name und Anschrift des Eigentümers Nur nötig, wenn der Eigentümer nicht selbst Wohnungsgeber ist
Anschrift der Wohnung Vollständig mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Einzugsdatum Tatsächliches Datum des Einzugs; bei Auszug: Auszugsdatum
Namen aller meldepflichtigen Personen Jede Person, die einzieht und sich anmelden muss
Unterschrift Des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person

Die personenbezogenen Daten der einziehenden Personen muss Ihnen der Mieter zur Verfügung stellen. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene PDF-Vorlage ist rechtssicher – ein vorgeschriebenes Behördenformular gibt es nicht.

Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen: Schritt für Schritt

Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. So gehen Sie vor:

  1. Vorlage herunterladen. Laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung Vorlage als PDF herunter und öffnen oder drucken Sie sie.
  2. Wohnungsgeber eintragen. Tragen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber ein und, falls abweichend, die Daten des Eigentümers.
  3. Wohnung angeben. Notieren Sie die vollständige Anschrift der bezogenen Wohnung.
  4. Einzugsdatum und Personen ergänzen. Tragen Sie das tatsächliche Einzugsdatum sowie alle meldepflichtigen Personen ein.
  5. Unterschreiben. Unterschreiben Sie das Formular als Wohnungsgeber oder beauftragte Person.
  6. An den Mieter übergeben. Geben Sie die Bescheinigung dem Mieter zur Vorlage beim Bürgeramt.

Seit der Digitalisierung des Meldewesens ist auch eine elektronische Bestätigung gegenüber der Meldebehörde möglich (§ 19 Abs. 4 BMG). In der Praxis ist das ausgefüllte PDF aber weiterhin der gängige und sichere Weg.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Zuständig ist immer der Wohnungsgeber – also derjenige, der dem Mieter die Wohnung tatsächlich überlässt:

  • Vermieter und Eigentümer stellen die Bestätigung selbst aus.
  • Hausverwaltungen dürfen sie im Auftrag des Eigentümers ausstellen.
  • Hauptmieter sind bei einer Untervermietung Wohnungsgeber des Untermieters, auch beim Einzug des Partners.
  • Selbstnutzer, die in ihre eigene Immobilie einziehen, geben eine Selbsterklärung ab.

Sie müssen das Formular nicht zwingend selbst ausfüllen, sondern dürfen eine beauftragte Person damit betrauen. Ausstellen darf die Bestätigung jedoch ausschließlich der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person.

Welche Frist gilt und was kostet es, wenn die Bestätigung fehlt?

Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Damit er diese Frist einhalten kann, müssen Sie als Wohnungsgeber die Bestätigung ebenfalls innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist nach dem Einzug ausstellen (§ 19 BMG).

Stellen Sie die Bescheinigung nicht oder zu spät aus, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 54 BMG kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Wer eine Wohnanschrift bestätigt, obwohl tatsächlich gar kein Einzug stattfindet (Scheinanmeldung), riskiert sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Ausstellung selbst ist für den Mieter kostenlos. Ein Entgelt dürfen Sie dafür daher nicht verlangen.

Formular, Muster oder Vorlage – wo ist der Unterschied?

Bei der Suche nach dem Dokument tauchen viele Begriffe auf. In der Sache meinen sie alle dasselbe:

  • Wohnungsgeberbestätigung Formular: das auszufüllende Dokument mit allen Pflichtfeldern.
  • Wohnungsgeberbestätigung Muster: ein Beispiel, an dem Sie sich beim Ausfüllen orientieren.
  • Wohnungsgeberbestätigung Vorlage: das vorbereitete Dokument, das Sie nur noch befüllen müssen.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern dass das Dokument alle Pflichtangaben nach § 19 BMG enthält und unterschrieben ist. Genau das leistet die Vorlage als PDF.

Häufige Fehler bei der Wohnungsgeberbestätigung

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Formular selbst, sondern bei der Nutzung.
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Die Bestätigung wird zu spät ausgestellt und der Mieter verpasst die Anmeldefrist.
  • Der Mietvertrag wird irrtümlich für ausreichend gehalten.
  • Nicht alle einziehenden Personen werden eingetragen.
  • Eigentümer und Wohnungsgeber werden verwechselt, obwohl beide Angaben verlangt sind.
  • Das Formular wird nicht unterschrieben.
  • Eine Wohnanschrift wird bestätigt, obwohl gar kein echter Bezug stattfindet.

Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung (FAQ)

Ja. Nach § 19 BMG ist die Wohnungsgeberbestätigung beim Einzug Pflicht. Sie wird zwingend für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt.

Der Wohnungsgeber – in der Regel der Vermieter, der Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung. Bei Untervermietung stellt der Hauptmieter die Bestätigung aus.

Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausgestellt werden, damit der Mieter die gesetzliche Anmeldefrist beim Bürgeramt einhalten kann.

Für den Mieter ist sie kostenlos. Der Vermieter darf dafür kein Entgelt verlangen.

Nein. Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Das Bürgeramt verlangt ausdrücklich die Bescheinigung nach § 19 BMG.

Ja. Eine PDF-Vorlage ist rechtssicher, sofern sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und alle Pflichtangaben nach § 19 BMG enthält.

Stellt der Vermieter sie nicht oder zu spät aus, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach § 54 BMG. Bei Scheinanmeldungen sind bis zu 50.000 Euro möglich.

Fazit

Die Wohnungsgeberbestätigung ist beim Einzug eines Mieters nach § 19 BMG Pflicht und für Sie als Vermieter schnell erledigt, wenn Sie eine geprüfte Vorlage nutzen. Achten Sie auf die vollständigen Pflichtangaben, die Unterschrift und die Zwei-Wochen-Frist, dann sind Sie auf der sicheren Seite.