1. Wann und wie darf ich eine Mieterhöhung ankündigen?

Wenn Sie die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchten, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) strenge Spielregeln vor.

Formvorschrift: Reicht eine E-Mail?

Für das Mieterhöhungsschreiben zur Vergleichsmiete gilt die Textform. Eine handschriftliche Unterschrift (Schriftform) ist somit nicht zwingend nötig. Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, PDF, Brief), aus der der Absender klar hervorgeht, reicht aus.

  • Praxis-Tipp: Nutzen Sie dennoch ein Einwurf-Einschreiben. Im Ernstfall müssen Sie beweisen, dass das Schreiben dem Mieter tatsächlich zugegangen ist.

Mieterhöhung ankündigen: Die Fristen bei der Mieterhöhung zur Vergleichsmiete

Die wichtigste Regel lautet: Sie müssen die Mieterhöhung 3 Monate vorher ankündigen. Der Mieter hat ab Erhalt des Schreibens den Rest des aktuellen Monats sowie die zwei darauffolgenden Monate Zeit, um die Erhöhung zu prüfen (Überlegungsfrist).

Innerhalb dieser Frist muss der Mieter der Erhöhung aktiv zustimmen. Ohne diese Zustimmung wird die Mieterhöhung nicht automatisch wirksam. Der Vermieter müsste daher in diesem Fall auf Zustimmung klagen.

Ein Beispiel zum zeitlichen Ablauf:

  • Sie stellen das Mieterhöhungsschreiben am 15. Mai zu.
  • Die Überlegungsfrist des Mieters läuft bis zum 31. Juli.
  • Die neue Miete ist ab dem 1. August fällig.

Wichtig: Kappungsgrenze & Sperrfrist

Achten Sie unbedingt auf die gesetzlichen Begrenzungen. Sie dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (bzw. 15 Prozent in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt) anheben. Zudem darf das erste Erhöhungsbegehren frühestens 12 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung gestellt werden, sodass die Miete insgesamt 15 Monate unverändert bleibt.

2. Die richtige Begründung im Mieterhöhungsschreiben

Ein Mieterhöhung Musterschreiben ist nur wirksam, wenn es sauber begründet ist. Das Gesetz sieht hierfür vor allem folgende Wege vor:

  1. Qualifizierte Mietspiegel: In Städten über 50.000 Einwohnern die sicherste Basis. Sie müssen den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er „allgemein zugänglich“ (z.B. online) ist. Die Einordnung der Wohnung muss im Schreiben jedoch detailliert erfolgen.
  2. Drei Vergleichswohnungen: Sie benennen mindestens drei vergleichbare Wohnungen mit Anschrift, Stockwerk und m²-Preis.
  3. Sachverständigengutachten: Ein kostenintensiver, aber rechtlich sehr stabiler Weg durch einen vereidigten Gutachter.
  4. Mietdatenbank: Hier stützen Sie sich auf offizielle Daten einer Mietdatenbank, aus der vergleichbare Mieten hervorgehen und nutzen diese Werte zur Begründung Ihrer Mieterhöhung.

3. Sonderfälle: Staffel-, Index- & Modernisierungsmiete

Nicht jede Mieterhöhung folgt dem Schema der Vergleichsmiete:

  • Staffelmiete: Hier sind die Erhöhungen bereits im Vertrag fixiert. Weitere Anpassungen nach § 558 BGB sind ausgeschlossen.
  • Indexmiete: Die Miete koppelt sich an die Inflation. Hier bedarf es keiner Zustimmung des Mieters, sondern lediglich einer Erklärung in Textform über die neue Miethöhe.
  • Modernisierung: Hier können 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Dies ist ein separater Prozess zur klassischen Mieterhöhung.
  • Betriebskosten: Steigende Kosten führen nicht zur Erhöhung der Nettokaltmiete, können aber über eine Anpassung der Vorauszahlungen (§ 560 BGB) geltend gemacht werden.

4. Kostenlose Vorlagen: Mieterhöhung rechtssicher ankündigen

Da jeder Begründungstyp ein anderes Anschreiben erfordert, haben wir für Sie verschiedene rechtssichere Vorlagen erstellt. Suchen Sie sich einfach das passende Mieterhöhung ankündigen Muster aus.

Sie können jede Mieterhöhung Vorlage als beschreibbares PDF kostenlos herunterladen und individuell anpassen.

5. Checkliste: Das muss zwingend in Ihr Anschreiben

Damit Ihr Mieterhöhungsschreiben nicht wegen Formfehlern unwirksam wird, prüfen Sie es anhand dieser Punkte:

  • Absender & Adressat: Sind alle Vermieter und alle im Mietvertrag stehenden Mieter namentlich aufgeführt?
  • Datum & Betreff: Klares Erstellungsdatum und eindeutiger Betreff (z.B. „Ankündigung einer Mieterhöhung für die Wohnung in [Straße]“).
  • Begründung: Ist die Art der Erhöhung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen etc.) klar dargelegt?
  • Berechnung: Sind alte Miete, Erhöhungsbetrag und neue Miete transparent aufgeschlüsselt
  • Kappungsgrenze: Wurde die 15- bzw. 20-Prozent-Grenze beachtet?
  • Aufforderung zur Zustimmung: Enthält das Schreiben die ausdrückliche Bitte um Zustimmung? (Nicht nötig bei Index/Staffel).
  • Fristsetzung: Ist das Datum benannt, bis wann die Zustimmung erfolgen muss und ab wann die neue Miete gilt?

6. Fazit: Eine Mieterhöhung ankündigen muss gekonnt sein

Eine Mieterhöhung ist kein Bauchgefühl, sondern ein klar geregelter Prozess. Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer die gesetzlichen Vorgaben sauber einhält, die Begründung wasserdicht aufbaut und Fristen konsequent beachtet, sichert sich nicht nur die Zustimmung des Mieters, sondern vor allem seine eigene wirtschaftliche Position. Die meisten Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen oder Nachlässigkeit, was am Ende bares Geld kostet.

Wenn Sie Ihre Mieterhöhung strukturiert und rechtssicher umsetzen, wird sie vom Risiko zum strategischen Hebel für mehr Rendite.