Definition: Hellhörige Wohnung

Um gegen eine hellhörige Wohnung vorzugehen, können konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel eine ausreichende Isolierung oder Dämmung der Wohnung nötig sein.

Hellhörige Wohnung vor Schall dämmen: Maßnahmen

    • Glatte und große Oberflächen reflektieren den Schall. Eine Option ist es daher, Teppich oder Trittschallmatten in der Wohnung zu verlegen.
    • Außerdem sollte man dafür sorgen, Spalten zwischen Tür und Boden abzudichten. Dazu können Dichtungsleisten verlegt werden.
    • Fenster können durch Dichtungen gedämmt werden oder durch spezielle Schallschutzfenster ausgetauscht werden.
    • Falls Sie eine Wohnung mit Möbeln vermieten möchten, so sorgen bestimmte Einrichtungsgegenstände ebenfalls für mehr Ruhe in der hellhörigen Wohnung. Zum Beispiel ein breiter Schrank an der Wand kann für eine ruhigere Wohnung sorgen.

Vorschriften zur Schallschutzdämmung

Die Vorschriften zur Schallschutzdämmung gelten nach dem Erbauungsjahr. Das bedeutet, dass die Schallschutzverordnung des Jahres eingehalten werden müssen, in dem das Jahr erbaut wurde. Laut dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 287/12) müssen Vermieter ihre Mietobjekte nicht nach den neuesten Normen erneuern.

Die Wohnung muss ausreichend gegen Trittschall isoliert sein. Wenn ein Mieter zum Beispiel den Fußboden in der Wohnung verändern möchte, dann muss der Vermieter darauf achten, dass dieser ausreichend gegen Trittschall isoliert.

Regeln zu Ruhestörungen

Laut Paragraf 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten 17 ist unzulässiger Lärm wie folgt definiert:

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter mietrechtlich zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens ruhestörenden Lärm unterlassen muss. Darüber hinaus gelten diese Regeln in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr.

Zu diesen Zeiten müssen Mieter dafür sorgen, dass ihre verursachten Geräusche, also zum Beispiel Musik oder Trampeln in der Wohnung nicht die Lautstärke von ungefähr 40 Dezibel tagsüber und ungefähr 30 Dezibel nachts übersteigt. Die Werte sind allerdings keine gesetzliche Vorgaben. Sie gelten als Richtwerte, die an individuelle Situationen angepasst bzw. ausgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen muss den ganzen Tag über für Ruhe gesorgt werden.

Normale Wohngeräusche, wie zum Beispiel Duschen oder Geräusche von Kindern müssen Mieter hinnehmen.

Mietminderung wegen Lärmbelästigung

Zunächst muss er dazu den Mangel beim Vermieter anzeigen. Wenn der Mangel nicht behoben wird, dann kann er einen Teil oder gegebenenfalls die ganze Miete einbehalten.

Es ist daher ratsam, Lärmschutzbestimmungen in der Hausordnung aufzunehmen und Mieter zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Hausbewohnern aufzufordern.

Maßnahmen, um für Ruhe zu sorgen

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Ruhebestimmungen in der Hausordnung festzuhalten. In dieser sollten Sie Mieter dazu auffordern, besonders zur späten Stunde Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen.

Mögliche Formulierungen für Ihre Hausordnung:

Ruhezeiten

    • Jede Mieterin und jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterlassen wird.
    • In der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr ist besondere Rücksichtnahme geboten. Darüber hinaus gilt dies von 22 bis sechs Uhr morgens. Alle vermeidbaren Geräusche sind bis dahin auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
    • Über Feiern sollen alle Mitbewohner des Hauses frühzeitig informiert werden.

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