Der Entwurf der Gaskommission für das Entlastungspaket der Bundesregierung liegt auf dem Tisch. Es enthält eine Einmalzahlung für Gaskunden und die Gaspreisbremse. Entlastungen für Vermieter, Mieter, Eigentümer und Unternehmen sind vorgesehen. Was die Gaspreisbremse beinhaltet und welche Folgen die Vorschläge der Gaskommission für private Vermieter haben könnten – hier im Überblick:

Hohe Gaspreise – kann eine Bremse noch greifen?
Wer soll das bezahlen? So lautet die Frage, die sich derzeit viele private Vermieter stellen. Immerhin stellen sie den Großteil der Vermieter in Deutschland. Sie müssen den Kostenapparat Ihrer Immobilien durch die Mieteinnahmen decken oder Ihren Lebensunterhalt sichern. Dass sie derzeit vielfach in Vorleistung treten und die steigenden Energiekosten zunächst alleine tragen, stößt bei Ihnen auf breites Unverständnis.
Das Argument, dass der Mieter im Zuge der Nebenkostenabrechnung den entstandenen Differenzbetrag ausgleicht, hilft nicht über die Unsicherheit hinweg, was passiert, wenn dieser die hohe Summe nicht aufbringen kann.
Die Gaskommission hat reagiert und mithilfe ihres 20-köpfigen Expertengremiums einen Vorschlag präsentiert. Die Ampel-Koalition hat nun beschlossen, einen breiten Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro zu spannen. Dieser wurde bereits am 21.10.2022 durch den Bundestag gebilligt. Seit dem 22. November 2022 steht nun auch fest: Die Gaspreisbremse greift zwar erst ab 01.03.2023, die Entlastungen werden rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten.
Die nun wichtigste Frage privater Vermieter: Wird die Gaspreisbremse rechtzeitig greifen und reichen die “Bremsbeläge” in Form von Einmalzahlungen, Preisdeckelungen und Hilfefonds aus?
Gaspreisbremse: Die zentralen Punkte
Zwanzig Vertreter aus Gewerkschaften, Wirtschaft und Wissenschaft haben den Vorschlag zur Gaspreisbremse erarbeitet. Der Vorschlag vom 10.10.2022 enthält ein mehrstufiges und breit gefächertes Modell, das unter anderem die folgenden Kernpunkte enthält:
Einmalzahlung: Alles, was Sie wissen müssen
Für Gebäude mit Mietwohnungen mit Zentralheizung wird die Einmalzahlung wohl so aussehen: Der Staat übernimmt einmalig für den Monat Dezember die Gas- und Fernwärmerechnung für Privathaushalte und Gewerbe. Vermieter leiten den Rabatt an Ihre Mieter weiter. Der Energieabschlag für Dezember wird von der Warmmiete abgezogen. Die Verrechnung mit dem Mieter erfolgt zeitversetzt, im Rahmen der nächsten Nebenkostenabrechnung!
Hilfsfonds zum Schutz von Mietern, Vermietern und Eigentümern
Für die Monate Januar und Februar 2023 sind zusätzliche Hilfsfonds geplant. Diese sollen unter anderem Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer schützen. Die Vorschläge der Kommission umfassen:
Kritiken am Vorschlag zur Gaspreisbremse
In der Kritik steht vor allem das sogenannte Gießkannenprinzip. Jeder wird demnach entlastet, der Millionär genauso wie der Arbeiter am Rande des Existenzminimums. Laut Expertenkommission stand die Geschwindigkeit der Vorlage vor der sozialen Gerechtigkeit. Für die Versorger ist es demnach nicht ohne Weiteres möglich, vom Gasverbrauch auf das Gebäude zu schließen. Eine Villa mit Schwimmbad wird folglich genauso behandelt wie ein Geschäftsgebäude.
In der Kritik stand zunächst auch der Beginn der Gaspreisbremse. Diese beginnt offiziell im März 2023, soll aber nun rückwirkend schon ab Januar 2023 für Entlastungen sorgen! So profitieren die Verbraucher hiervon schon während der aktuellen Heizperiode.
Gasumlage: Das gilt es zu beachten
Vielleicht haben Sie bereits ein Schreiben Ihres Energieversorgers erhalten, der die ursprüngliche Gasumlage einfordert. Diese ist der Teil des höheren monatlichen Abschlags und liegt bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde.
Das Bundeskabinett hat den Beschluss zur Gasumlage am 30.09.2022 gekippt. Es kann allerdings einige Zeit dauern, bis die Gasversorger Ihre Rechnungen entsprechend umstellen.
Als Vermieter sollten Sie sich die Zählerstände für Gas und Strom zum Datum der geplanten Erhöhung wegen der Gasumlage notieren. Falls sich der Gasversorger nicht mit Ihnen in Kontakt setzt, fordern Sie diesen schriftlich auf, die monatlichen Abschläge um die Gasumlage zu reduzieren.
Vermieterwelt-Tipp
Der Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse wurde vom Bundeskabinett angenommen. Der Entwurf basiert auf den Vorschlägen der Gaskommission.
Als privater Vermieter sind Sie von den Preiserhöhungen der Gasanbieter besonders betroffen. Nutzen Sie in jedem Fall Ihre Möglichkeiten, Hilfsfonds und Liqiditätshilfen zu beantragen. Auf Vermieterwelt halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen, das Prozedere und Gesetze auf dem Laufenden.
Die Einmalzahlung ist für Vermieter mit einem gewissen Aufwand verbunden. Je nach Gebäude und Mieteinheiten rechnen Sie die Abschläge der Mietparteien aus und ziehen diese von der Dezember-Warmmiete ab. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend mit der Nebenkostenabrechnung.
Falls Sie die Nebenkosten bereits im laufenden Jahr angehoben haben, müssten Sie den Abschlag für Dezember sofort von der Gesamtmiete abziehen. Der Versorger wiederum rechnet direkt mit dem Staat ab.
Für Heizkostenpauschalen gilt: Die Mieter müssen von den gesunkenen Kosten (im Zuge der Heizkostenabrechnung) bereits in der laufenden Abrechnungsperiode profitieren. In diesem Fall müssen Sie die Nebenkosten zum Folgemonat anpassen.
Sprechen Sie mit Ihrem Mieter über eine höhere Vorauszahlung der Nebenkosten bereits vor der kommenden Jahresabrechnung. So werden hohe und kurzfristig zu zahlende Nachforderungen vermieden. Eine solche Absprache kann nur im beiderseitigen Einvernehmen und schriftlich erfolgen.
Wichtige Fragen zur Gaspreisbremse
Die Mehrwertsteuer auf Gas wurde zum 01.10.2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Das gilt auch für die Fernwärme.
Höhere Abschläge (Nebenkostenvorauszahlung) sind in Absprache mit dem Mieter möglich. Solche Vereinbarungen sollten zur beiderseitigen Absicherung schriftlich festgehalten werden. Eine abschließende Anpassung des Abschlags muss mit der Nebenkostenabrechnung erfolgen. Für die Vorauszahlung müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Die Einmalzahlungen oder auch Dezember-Hilfen sollen automatisch mit den Versorgungsunternehmen, zum Beispiel den Stadtwerken, verrechnet werden. Kunden zahlen im Monat Dezember keinen Abschlag.
Die Einmalzahlung wird mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet. Das heißt, für den Mieter ändert sich zunächst nichts. In der Jahresabrechnung müssen Vermieter den Heizkostenabschlag für Dezember von der Gesamtmiete abziehen. Dieser beträgt ein Zwölftel des Jahresverbrauchs. Mieter sollten bereits im Dezember über die geschätzte Gutschrift informiert werden.
Die Gaspreisbremse läuft direkt über den Energieversorger – die Preisbremse wird automatisch eingesetzt. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
Die Mehrwertsteuer für Fernwärme wird auf 7 Prozent gesenkt. Darüber hinaus ist eine Preisbremse bei maximal 9,5 Cent pro Kilowattstunde geplant (Stand November 2022). Analog zum Gaspreis bezieht sich der Grund- oder Basisverbrauch auf 80 Prozent der Abschlagszahlung vom September 2022.
Die Gaspreisbremse nicht für Flüssiggas. Dieses gehört zu den nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie auch Heizöl und Pellets. Auch hier können Sie Entlastungen beantragen. Das Antragsverfahren läuft über die Bundesländer wurde nach anfänglichem Zögern im Dezember 2022 auf den Weg gebracht.
Der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Abwehrschirm sollte zunächst nicht für Erdölkunden gelten. Da auch die Preise für Heizöl, Pellets und Flüssiggas gestiegen sind, wurden im Dezember 2022 weitere Entlastungen beschlossen. Anders als bei der Gaspreisbremse greifen diese nicht automatisch, sondern müssen vom Vermieter beim zuständigen Bundesland beantragt werden.
Der Gesetzentwurf zur Strompreisbremse wurde vom Bundeskabinett angenommen. Dieser verspricht wie bei der Gaspreisbremse Entlastungen ab Januar 2023. Auch hier gilt ein gedeckelter Basisverbrauch. Ein Verbrauch darüber hinaus orientiert sich an den deutlich höheren Markpreisen. Vermieterwelt hält private Vermieter über aktuelle Entwicklungen auf dem Miet- und Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu kostenfrei unseren Newsletter.
Mieter müssen auch gestiegene Gas- und Stromkosten zahlen. Diese sind Teil der Gesamtmiete und in jedem Fall zu entrichten. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, können Sie sich auf höhere Vorauszahlungen der Nebenkosten einigen. Dies beugt hohen Summen in der Jahresabrechnung vor. Möglicherweise plant der Gesetzgeber, Kündigungen wegen nicht gezahlter Energiekosten für kurze Zeit zu untersagen. Bisher existiert hierzu noch kein Gesetzentwurf und kein Beschluss. Schulden aus Energiekosten bleiben genauso wie Mietschulden erhalten und rechtfertigen – bei anhaltendem Zahlungsverzug – grundsätzlich ein Kündigungsverfahren.
Die Gaskommission der Regierung hat zinslose Liquiditätshilfen für Vermieter und Wohnungsunternehmen vorgeschlagen. Diese sollen Vermieter betreffen, die in Vorleistung für ihre Mieter gehen und Mieter und Eigentümer, die bereits seit längerem von starken Preissteigerungen betroffen sind.
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Kommentare

Hallo,
wie erhält man vom Gasversorger Pauschalen entsprechend der Mietparteien? Ich habe 2 Parteien im Haus, aber nur eine Pauschale erhalten. Oder wird die Pauschale geteilt? Aber das kann ja auch nicht sein?!

Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei der Gaspreisbremse erhält der Vertragspartner des Gaslieferanten das Anschreiben mit der neuen Abschlagszahlung bei der die Gaspreisbremse berücksichtigt wird.
Hier kommt es darauf an, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Wenn es bspw. eine Gasetagenheizung ist, kann es sein, dass der Mieter selbst den Vertrag mit dem Gaslieferanten abschließt. Dann erhält er das Schreiben mit der Neuberechnung der Pauschale.
Bei einer Gaszentralheizung ist der Vermieter der Vertragspartner des Gaslieferanten. Er erhält dann ein Schreiben für das komplette Haus mit entsprechender angepasster Abschlagszahlung und kann dann die Kosten gem. der Vereinbarung aus dem Mietvertrag auf die Mieter umlegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Herzliche Grüße aus Stuttgart
Ihr Vermieterwelt-Support-Team
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Bubl
Unsere Stadtwerke Iserlohn wollen mich als Vermieter von 6 Wohneinheiten nicht in die Grundversorgung übernehmen aus diversen Gründen:
– Nach korrekter Eigenkündigung des Altvertrages keine Aufnahme in die Grundversorgung
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Jo-Eike Vormittag
Hallo,
vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Situation beschreiben. Haben Sie alle Mittel ausgeschöpft für die Aufnahme in die Grundversorgung?
Herzliche Grüße
Vermieterwelt-Support-Team