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Energetische Sanierung und ihre Förderung

Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden durch die Bundesregierung bereits seit längerer Zeit unterstützt. Allerdings haben die energetische Sanierung und ihre Förderung eine Neuerung erfahren: Seit Jahresbeginn 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG). Seit dem 01.07.2021 ist sie vollständig umgesetzt und vollumfänglich gestartet. Seither ersetzt die BEG vorangegangene Förderungsprogramme zur energetischen Sanierung.

Im Rahmen der neuen Förderung haben sich die Konditionen für Immobilieneigentümer, die sich für eine energetische Sanierung ihres Hauses entscheiden, deutlich verbessert: Um für weniger Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu sorgen und Sanierungsmaßnahmen zu fördern, sind nun Zuschüsse für Bauherren und Käufer besonders energieeffizienter Immobilien in Höhe von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit möglich. Bisher gab es Tilgungszuschüsse maximal in Höhe von 30.000 Euro.

Bei Bestandsimmobilien erfährt die energetische Sanierungen eine Förderung von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit – bisher lag der Tilgungszuschuss bei maximal 48.000 Euro. Außerdem können Vermieter zinsgünstige Kredite nun bis zu einer Höhe von 150.000 Euro aufnehmen. Zuvor lag die maximale Kreditsumme bei 120.000 Euro.

Förderungsoptionen im Rahmen einer energetischen Sanierung

Möchten Sie Investitionen für eine energetischen Sanierung tätige, haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

    • Möchten Sie Ihr gesamtes Gebäude mittels mehrerer Maßnahmen zum Effizienzhaus aufrüsten, können Sie Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
    • Möchten Sie Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung durchführen, können Sie Investitionszuschüsse im Rahmen des BEG EM-Programms beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Benötigen Sie außerdem einen Kredit, hält die KfW zinsgünstiger Kreditangebote zur Realisierung Ihrer Einzelmaßnahmen bereit.

Im Folgenden erfahren Sie Näheres sowohl zu den Förderungsmöglichkeiten der KfW für energetische Sanierungen als auch zu den Zuschussmöglichkeiten für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

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Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Möchten Sie energetische Sanierungen in Form von Einzelmaßnahmen vornehmen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss im Rahmen des Förderungsprogramms „BEG Einzelmaßnahme“ (kurz: BEG EM) erhalten. Im Rahmen des Programms werden die Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen, energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Einbau optimierter Anlagentechnik bezuschusst. Förderungsfähig sind insgesamt alle Maßnahmen, welche die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern.

Die Zuschusshöhen variieren je nach Maßnahme:

    • Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent möglich.
    • Für Sanierungsmaßnahmen rund um Anlagentechnik sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent möglich.
    • Für Sanierungsmaßnahmen rund um das Thema Wärmeerzeugung sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent möglich.
    • Für Heizungsoptimierungen sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 Prozent möglich.
    • Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zu einem Anteil von maximal 50 Prozent übernommen.

So beantragen Sie die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen

BEG-Zuschüsse können direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über ein elektronisches Antragsformular beantragt werden. Nach der Antragsstellung kann der Bearbeitungsstatus des Antrags jederzeit online eingesehen werden.

KfW-Förderung für die energetische Sanierung

Möchten Sie eine energetische Komplettsanierung umsetzen und Ihr Gebäude dem KfW-Effizienzhaus-Standard anpassen, haben Sie die Möglichkeit eine KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Können Sie die Komplettsanierung oder die Anpassung Ihres Gebäudes an die Effizienzhaus-Standards nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, können Sie einen günstigen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Förderangebots 261 ist dabei die Aufnahme einer Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich, sofern Sie Ihr Gebäude zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder ein solches Gebäude kaufen oder bauen möchten. Eine Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen ist im Rahmen des Förderangebots 262 ebenfalls möglich. Hier ist eine maximale Kreditsumme von 60.000 Euro je Wohneinheit vorgesehen.

Die Kreditaufnahme kann mit den BEG-Zuschüssen kombiniert werden. Das bedeutet: Sie haben die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung über die KfW zu finanzieren und Ihre Finanzierung mit den Zuschüssen des BEG Einzelmaßnahmen-Programms (BEG EM) zu kombinieren. Die Zuschüsse werden Ihnen dann in Form von Tilgungszuschüssen gewährt.

Entscheiden Sie sich hingegen für die Komplettsanierung Ihres Gebäudes oder den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses, wird Ihr KfW-Kredit mit dem Förderprogrammen BEG Wohngebäude (WG) kombiniert. Welche Förderungshöhe dabei möglich ist, richtet sich nach der Effizienzklasse des gekauften oder erbauten Gebäudes bzw. nach der Effizienzklasse, die Ihr Gebäude nach der Sanierung erreicht:

    • Bauzuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit beim Bau oder Kauf eines Effizienzhauses.
    • Sanierungszuschuss in Höhe von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit, wenn eine Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus saniert wird.

Wie hoch Kredite und Zuschüsse im Einzelfall ausfallen, ist davon abhängig, welche Effizienzhausstufe Ihr Gebäude aufweist oder erreichen wird. Je höher die Effizienzhausstufe, desto höher die möglichen Zuschüsse und Kreditsummen.

KfW-Förderung zur energetische Sanierung beantragen

Wie Sie vorgehen müssen, um einen Antrag auf Förderung einer energetischen Sanierung bei der KfW zu stellen, ist davon abhängig, ob Sie einen Kredit oder einen Zuschuss beantragen möchten. In beiden Fällen sollten Sie die staatliche Förderung jedoch beantragen, bevor Sie mit Sanierungsmaßnahmen beginnen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Sie einen Energieeffizienz-Experten in den Vorgang einbinden müssen. Dieser muss prüfen, ob Ihr Vorhaben förderungsfähig ist und Ihnen eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ ausstellen. Nur mit dieser ist die Beantragung eines geförderten Kredits und/oder des BEG WG-Zuschusses möglich.

Im Weiteren können Sie sich, um einen geförderten KfW-Kredit zu beantragen, an ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe wenden. Über das Kreditinstitut finden Kreditberatung und -beantragung statt.

Den BEG WG-Zuschuss für die Sanierung Ihres Gebäudes zum Effizienzhaus bzw. den Erwerb oder Bau eines solchen Gebäudes können Sie über das KfW-Zuschussportal beantragen. Auch hierbei ist die Vorlage einer Bestätigung des Energieeffizienzexperten notwendig.

Von den Vorteilen profitieren

Von den Fördermöglichkeiten rund um energetische Sanierungen können Sie als Vermieter gleich in mehrerlei Hinsicht profitieren: Zum einen wird es möglich, die eigene Immobilie kostengünstig energieeffizient aufzurüsten bzw. sie in ein Effizienzhaus zu verwandeln. Die für eine Modernisierung angefallenen Kosten können danach steuerlich geltend gemacht und teilweise auf den Mieter umlegt werden.

Zum anderen haben Vermieter nach einer energetischen Sanierung außerdem die Möglichkeit, mittelfristig die Nettokaltmiete zu erhöhen. Das hat folgenden Grund: Bei einer Neuvermietung achten Mieter vornehmlich auf die Warmmiete. Fallen die Nebenkosten aufgrund der energetischen Sanierung geringer aus, kann eine höhere Kaltmiete angesetzt werden.

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