Das Thema Klimaschutz spielt in Deutschland auch für Immobilieneigentümer eine immer größere Rolle. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Gebäude hierzulande etwa 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen verursachen. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist daher eine Einbeziehung der Immobilieneigentümer in den Klimaschutz unerlässlich. Die energetische Sanierung und ihre Förderung sind daher neu geregelt worden.
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Aktuelles
Im Jahr 2024 gelten einige Änderungen aufgrund der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Nach wie vor ist das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Zum 01.01.2024 gelten folgende Regelungen:
Energetische Sanierung und ihre Förderung
Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden durch die Bundesregierung bereits seit längerer Zeit unterstützt. Allerdings haben die energetische Sanierung und ihre Förderung eine Neuerung erfahren: Seit Jahresbeginn 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG). Seit dem 01.07.2021 ist sie vollständig umgesetzt und vollumfänglich gestartet. Seither ersetzt die BEG vorangegangene Förderungsprogramme zur energetischen Sanierung.
Im Rahmen der neuen Förderung haben sich die Konditionen für Immobilieneigentümer, die sich für eine energetische Sanierung ihres Hauses entscheiden, deutlich verbessert: Um für weniger Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu sorgen und Sanierungsmaßnahmen zu fördern, sind nun Zuschüsse für Bauherren und Käufer besonders energieeffizienter Immobilien in Höhe von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit möglich. Bisher gab es Tilgungszuschüsse maximal in Höhe von 30.000 Euro.
Bei Bestandsimmobilien erfährt die energetische Sanierungen eine Förderung von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit – bisher lag der Tilgungszuschuss bei maximal 48.000 Euro. Außerdem können Vermieter zinsgünstige Kredite nun bis zu einer Höhe von 150.000 Euro aufnehmen. Zuvor lag die maximale Kreditsumme bei 120.000 Euro.
Förderungsoptionen im Rahmen einer energetischen Sanierung
Möchten Sie Investitionen für eine energetischen Sanierung tätige, haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
Im Folgenden erfahren Sie Näheres sowohl zu den Förderungsmöglichkeiten der KfW für energetische Sanierungen als auch zu den Zuschussmöglichkeiten für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
Möchten Sie energetische Sanierungen in Form von Einzelmaßnahmen vornehmen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss im Rahmen des Förderungsprogramms „BEG Einzelmaßnahme“ (kurz: BEG EM) erhalten. Im Rahmen des Programms werden die Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen, energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Einbau optimierter Anlagentechnik bezuschusst. Förderungsfähig sind insgesamt alle Maßnahmen, welche die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern.
Die Zuschusshöhen variieren je nach Maßnahme:
Bonus Zuschuss für Energieberatung
Lassen Sie sich rund um das Thema Energieeffizienz Ihres Gebäudes durch einen Experten beraten, kann zur Dokumentation der Beratungsleistung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Lassen Sie anschließend eine Maßnahme, die Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, vornehmen, ist ein zusätzlicher Förderbonus möglich.So beantragen Sie die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen
BEG-Zuschüsse können direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über ein elektronisches Antragsformular beantragt werden. Nach der Antragsstellung kann der Bearbeitungsstatus des Antrags jederzeit online eingesehen werden.
KfW-Förderung für die energetische Sanierung
Möchten Sie eine energetische Komplettsanierung umsetzen und Ihr Gebäude dem KfW-Effizienzhaus-Standard anpassen, haben Sie die Möglichkeit eine KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen.
Effizienzhaus-Standards bei der KfW-Förderung
Die Höhe einer möglichen KfW-Förderung hängt mit den Effizienzhaus-Standards der KfW zusammen. Die Effizienzhaus-Standards werden als Kennzahl dargestellt und richten sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei gilt: je niedriger die Kennzahl, desto geringer der Energieverbrauch des Gebäudes – und desto größer die mögliche Förderung.Können Sie die Komplettsanierung oder die Anpassung Ihres Gebäudes an die Effizienzhaus-Standards nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, können Sie einen günstigen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Förderangebots 261 ist dabei die Aufnahme einer Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich, sofern Sie Ihr Gebäude zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder ein solches Gebäude kaufen oder bauen möchten. Eine Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen ist im Rahmen des Förderangebots 262 ebenfalls möglich. Hier ist eine maximale Kreditsumme von 60.000 Euro je Wohneinheit vorgesehen.
Die Kreditaufnahme kann mit den BEG-Zuschüssen kombiniert werden. Das bedeutet: Sie haben die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung über die KfW zu finanzieren und Ihre Finanzierung mit den Zuschüssen des BEG Einzelmaßnahmen-Programms (BEG EM) zu kombinieren. Die Zuschüsse werden Ihnen dann in Form von Tilgungszuschüssen gewährt.
Entscheiden Sie sich hingegen für die Komplettsanierung Ihres Gebäudes oder den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses, wird Ihr KfW-Kredit mit dem Förderprogrammen BEG Wohngebäude (WG) kombiniert. Welche Förderungshöhe dabei möglich ist, richtet sich nach der Effizienzklasse des gekauften oder erbauten Gebäudes bzw. nach der Effizienzklasse, die Ihr Gebäude nach der Sanierung erreicht:
Wie hoch Kredite und Zuschüsse im Einzelfall ausfallen, ist davon abhängig, welche Effizienzhausstufe Ihr Gebäude aufweist oder erreichen wird. Je höher die Effizienzhausstufe, desto höher die möglichen Zuschüsse und Kreditsummen.
KfW-Förderung zur energetische Sanierung beantragen
Wie Sie vorgehen müssen, um einen Antrag auf Förderung einer energetischen Sanierung bei der KfW zu stellen, ist davon abhängig, ob Sie einen Kredit oder einen Zuschuss beantragen möchten. In beiden Fällen sollten Sie die staatliche Förderung jedoch beantragen, bevor Sie mit Sanierungsmaßnahmen beginnen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Sie einen Energieeffizienz-Experten in den Vorgang einbinden müssen. Dieser muss prüfen, ob Ihr Vorhaben förderungsfähig ist und Ihnen eine sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ ausstellen. Nur mit dieser ist die Beantragung eines geförderten Kredits und/oder des BEG WG-Zuschusses möglich.
Im Weiteren können Sie sich, um einen geförderten KfW-Kredit zu beantragen, an ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe wenden. Über das Kreditinstitut finden Kreditberatung und -beantragung statt.
Den BEG WG-Zuschuss für die Sanierung Ihres Gebäudes zum Effizienzhaus bzw. den Erwerb oder Bau eines solchen Gebäudes können Sie über das KfW-Zuschussportal beantragen. Auch hierbei ist die Vorlage einer Bestätigung des Energieeffizienzexperten notwendig.
Von den Vorteilen profitieren
Von den Fördermöglichkeiten rund um energetische Sanierungen können Sie als Vermieter gleich in mehrerlei Hinsicht profitieren: Zum einen wird es möglich, die eigene Immobilie kostengünstig energieeffizient aufzurüsten bzw. sie in ein Effizienzhaus zu verwandeln. Die für eine Modernisierung angefallenen Kosten können danach steuerlich geltend gemacht und teilweise auf den Mieter umlegt werden.
Zum anderen haben Vermieter nach einer energetischen Sanierung außerdem die Möglichkeit, mittelfristig die Nettokaltmiete zu erhöhen. Das hat folgenden Grund: Bei einer Neuvermietung achten Mieter vornehmlich auf die Warmmiete. Fallen die Nebenkosten aufgrund der energetischen Sanierung geringer aus, kann eine höhere Kaltmiete angesetzt werden.
Vermieterwelt-Tipp
Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch durch einzelne Maßnahmen sanieren, haben Sie die Möglichkeit, direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen. Möchten Sie hingegen einzelne Sanierungsmaßnahmen oder die Komplettsanierung Ihrer Immobilie umsetzten, können Sie geförderte Kredite zur Finanzierung Ihres Vorhabens sowie besondere Zuschüsse (BEG WG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?