Rechtlicher Rahmen für die Anbringung einer Wallbox

Mieter haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, eine Wallbox an ihrem Stellplatz installieren zu lassen. Dazu ist die Zustimmung des Vermieters nötig.

Der Wunsch auf eine Anbringung kann daher nur in Ausnahmefällen unter der Angabe von triftigen Gründen verweigert werden. Die Installation einer Ladestation kann dann verboten werden, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder der optische Eindruck durch die Ladestation gestört wird.

Realisierungsprozess einer Wallbox – Ablauf

    • Zunächst muss der Mieter den Vermieter über einen Installationswunsch informieren.
    • Daraufhin muss ein Antrag beim Vermieter eingereicht werden.
    • Der Vermieter muss seine Zustimmung zur Installation der Wallbox abgeben
    • Es wird eine geeignete Ladestation ausgewählt, ein Elektrofachmann prüft das Stromnetz des Mietobjekts und ein Kostenvoranschlag wird erstellt.
    • Der Auftrag wird bestätigt und das ausgewählte Produkt bestellt.
    • Die Wallbox wird von einem Elektroinstallateur montiert und kann danach verwendet werden.

Beauftragung Installationsfirma – Entscheidungshoheit

Das Amtsgericht München entschied in seinem Urteil vom 01.09.2021 (Aktenzeichen 416 C 6002/21), dass Vermieter entscheiden dürfen, welche Firma mit der Installation der Wallbox beauftragt wird. Der Vermieter hat das letzte Wort, damit die Interessen aller Hausbewohner gewahrt werden können.

Kosten für die Wallbox und deren Anbringung

Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten für die Wallbox und deren Installation. Allerdings können Vermieter verschiedene Vereinbarungen treffen.

Zum Beispiel kann der Mieter die Kosten für die Installation übernehmen und beim Auszug eine Abschlagsumme durch den Vermieter bekommen. Der Vorteil dieser Variante ist, dass zu Beginn keine Kosten für den Vermieter entstehen und für zukünftige Elektroautoinhaber bereits eine Ladestation installiert ist.

Installation der Wallbox – Das sollten Sie beachten

In großen Mietobjekten wird meistens ein Lastmanagement benötigt, um eine geregelte Stromverteilung zu sichern. Das verteilt die verfügbaren Reserven aus dem Hausstromnetz auf die ladenden Elektroautos.

Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz müssen in neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen Leerrohre vorbereitet werden. Diese bieten die Möglichkeit dazu, später Ladestationen anzuschließen. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn ein Wohnhaus saniert wird und dabei Stellplätze oder die Elektroinstallation des Hauses modernisiert werden.

Strom für Elektroautos – Kostenübernahme

Wie Stromkosten gezahlt werden, hängt vom Abrechnungsmodell ab. Es besteht die Möglichkeit, die Wallbox an den Stromzähler der Wohnung des Mieters anzuschließen. Dann wird zum Hausstromtarif abgerechnet.

Hat die Wallbox einen eigenen Stromzähler, kommt die Rechnung direkt vom Energieversorger. Dafür lohnt sich gegebenenfalls ein spezieller Autostromtarif.

Gibt es mehrere Ladestationen und jede kann einem einzelnen Nutzer zugerechnet werden, dann kann die Hausverwaltung ähnlich wie bei der Nebenkostenabrechnung abrechnen.

Vorteile einer Ladestation für Vermieter

    • Durch das Anbringen einer Ladestation für Elektroautos wird die Immobilie aufgewertet und dient als Investition in die Zukunft der Immobilie.
    • Wallboxen als Teil des Mietobjekts können dazu dienen, um sich von vergleichbaren Wohnangeboten der Region abzuheben und dadurch gezielt Mieter mit Elektroautos anzusprechen.
    • Falls kein Bedarf für eine Ladestation herrscht, so kann die Installation der Wallbox komplett rückgängig gemacht werden. Im Falle eines Umzugs besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Mieter die Ladestation mitnimmt.
    • Sofern verschiedene Mieter Inhaber eines Elektroautos sind, können die Kosten für die Anbringung sinken, da sie sich auf verschiedene Personen aufteilen.
    • Separate Stromzähler sorgen dafür, dass für anderen Hausbewohnern keine Zusatzkosten entstehen.

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