Ablauf einer Wohnungsbesichtigung

Zu Beginn der Besichtigung empfangen Sie Ihre Mietinteressenten und zeigen ihnen die Wohnung. Währenddessen werden bei den Besuchern Fragen aufkommen.

Nachdem Sie alle Fragen besten Gewissens beantwortet haben, sollten Sie den Gästen Zeit geben, sich alle Räume noch einmal in Ruhe anzusehen. Im Anschluss an die Wohnungsbesichtigung sollten Sie darauf achten, alle wichtigen Informationen über Ihre potenziellen Mieter einzuholen.

Wichtige Informationen über Mietinteressenten

Um festzustellen, ob der Mietinteressent zu Ihnen passt, sollten Sie sich einen Eindruck über seine Wohnabsichten verschaffen. Folgende Fragen sind dazu wichtig:

    • Wie viele Personen ziehen in die Wohnung ein?
    • Sollen Haustiere mit in der Wohnung leben?
    • Befinden Sie sich in einem festen Arbeitsverhältnis?
    • Wo haben Sie vorher gewohnt?
    • Falls Sie sich vorher in einem Mietverhältnis befanden: warum wurde das letzte Mietverhältnis beendet?
    • Wie lange planen Sie, in der Wohnung zu leben?

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Planung der Besichtigungen

Falls die Wohnung aktuell bewohnt ist, sollten Sie mit dem aktuellen Mieter abklären, wann er Sie in die Wohnung lassen kann.

Bevor Sie Termine mit möglichen Interessenten einrichten können, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie viel Zeit die Wohnungsbesichtigung in Anspruch nimmt. Basierend darauf können Sie Zeitfenster erstellen, in denen Sie Mietinteressenten die Wohnung zeigen können.

Geltendes Recht für Wohnungsbesichtigungen

Wenn Ihre Wohnung aktuell vermietet ist, muss der Mieter dem Vermieter Zutritt zu den Räumlichkeiten verschaffen. Dies gilt allerdings nur, wenn ein konkreter sachlicher Grund vorliegt.

Auch wenn Sie aktuell keinen Nachmieter für Ihr Mietobjekt suchen, können Sie unter gewissen Umständen Zutritt zur Wohnung erhalten. Dazu zählen folgende Gründe:

    • Es besteht ein berechtigter Verdacht, dass der Mieter die Wohnung nicht vertragsmäßig nutzt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter die Wohnung ohne vorherige Absprachen untervermietet.
    • Der Mieter hat Ihnen einen Schaden mitgeteilt.
    • Es kam zu Reparaturen im Mietobjekt, die Sie nun überprüfen möchten.
    • Sie planen Maßnahmen zur Renovierung oder Instandhaltung der Wohnung.

Das sollten Vermieter vor Besichtigungen beachten

Bevor die Mietinteressenten eintreffen, sollten Sie dafür sorgen, dass die Wohnung sauber ist. Falls die Wohnung aktuell vermietet ist, dann sollten Sie Ihrem Mieter mitteilen, alle Wertgegenstände sicher zu verwahren und die Wohnräume ordentlich zu hinterlassen. So können Sie garantieren, dass Mietinteressenten sich in Ihren Räumlichkeiten wohlfühlen und die Wohnung bestmöglich präsentieren.

Formen der Wohnungsbesichtigung

Einzelbesichtigungen

Bei der Einzelbesichtigung haben Sie die Möglichkeit, sich einen Eindruck über die Interessenten zu verschaffen und auf alle wichtigen Fragen der jeweiligen Person einzugehen. Allerdings nimmt diese Form der Besichtigung die meiste Zeit in Anspruch.

Sammel- oder Massenbesichtigungen

Der Vorteil dieser Form der Besichtigung ist ein geringerer Zeitaufwand. Je nach Gruppengröße ist es allerdings schwierig, alle Interessenten kennenzulernen oder auf alle Fragen einzugehen. Daher ist es ratsam, sich bei der Wohnungsbesichtigung auf eine kleinere Gruppe zu beschränken.

Onlinebesichtigungen

Die Onlinebesichtigung ist die jüngste Form der Wohnungsbesichtigung. Vor allem in der Coronapandemie hat diese Art der Besichtigung an Popularität gewonnen.

Die Onlinebesichtigung bietet die Möglichkeit, einige Mietinteressenten vorab auszusortieren. Eine Einzel- oder Massenbesichtigung ersetzt sie jedoch nicht, da Sie potenzielle Mieter näher kennenlernen sollten, um sich einen Eindruck von Ihnen zu verschaffen.

Wichtige Unterlagen von Mietinteressenten

Damit Sie den richtigen Mieter auswählen können, ist es wichtig, dass Sie sich

    • eine Bonitätsauskunft,
    • Gehaltsnachweise,
    • eine Mieterselbstauskunft,
    • und eine Elternbürgschaft einholen, falls es sich bei den Interessenten um Studierende oder Auszubildende handelt.

Unzulässige Fragen an potenzielle Mieter

Fragen, die Informationen über

    • die Religion,
    • die ethnische Herkunft,
    • das Rauchverhalten,
    • Hobbys,
    • Schwangerschaften,
    • Mitgliedschaften in Vereinen (zum Beispiel dem Mieterschutzbund),
    • Vorstrafen
    • oder die Familienplanung

betreffen, dürfen Sie Interessenten nicht stellen. Wichtig ist, dass es Mietinteressenten gestattet ist, diese Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Mögliche Fragen seitens der Interessenten

    • Wann wurde die Wohnung das letzte Mal renoviert?
    • Gab es in der Vergangenheit Wasserschäden?
    • Bleibt die Küche in der Wohnung?
    • Ist die Wohnung hellhörig?
    • Welche anderen Parteien wohnen im Haus?
    • Welche Maße hat die Wohnung?
    • Wie hoch sind die Nebenkosten? Was ist in den Nebenkosten enthalten?
    • Wie wird geheizt? Mit welchen Heizkosten muss ich rechnen?
    • Sind Parkplätze in der Nähe?
    • Sind alle wichtigen Anschlüsse vorhanden?
    • Gibt es die Möglichkeit, eine Waschmaschine anzuschließen?
    • Wie gut ist die Wohnung isoliert? Wird es heiß im Sommer?
    • Wo befindet sich der Sicherungskasten?
    • Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
    • Warum steht die Wohnung leer? Ab wann steht sie zur Verfügung?
    • Wann wurde das Haus gebaut?
    • Welcher Bodenbelag ist in der Wohnung?
    • Wie sind die Fenster verglast?
    • Gibt es Jalousien?
    • Steht ein Kellerabteil oder andere Abstellmöglichkeiten zur Verfügung?