Mit der Kündigungsbestätigung Unstimmigkeiten vermeiden

Die Kündigung einer Wohnung ist immer eine belastende Situation. Das gilt für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Schließlich kommt die Kündigung nicht immer allen Seiten gelegen. Oft erfolgt sie überraschend. Die Folgen sind nicht selten Auseinandersetzungen um die Gültigkeit der Kündigung, die Fristen, den Auszugstermin oder anfallende Renovierungen. Umso wichtiger ist für beide Parteien, sich soweit wie möglich rechtlich abzusichern.

Absprachen sollten nach Möglichkeiten ausschließlich schriftlich oder unter der Anwesenheit Dritter erfolgen. So können Sie sich auf diese im Zweifelsfall berufen. Das gilt auch für die Kündigungsbestätigung. In dieser bestätigt der Mieter, dass er die Kündigung erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Das gilt auch im umgekehrten Fall, wenn der Mieter das Mietverhältnis aufkündigt.


Kündigung muss nicht schriftlich bestätigt werden

Ein Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung gibt es nicht.

Genauso wenig muss auf eine Wohnraumkündigung reagiert werden. Weder mündlich noch schriftlich. Die Kündigung ist dennoch gültig, die Voraussetzungen für die Kündigung sind das Einhalten der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fristen. Hier spielen auch die vertraglichen Absprachen im Mietvertrag eine Rolle. Vor allem Kündigungsfristen und die Umstände der Wohnungsübergabe sind dort geregelt.

Damit die Kündigung rechtsgültig ist, sollte diese ausschließlich per Einschreiben oder in Begleitung eines Zeugen übergeben werden. Letztere Möglichkeit ist im Streitfall sogar vorzuziehen, da einige Gerichte einen Einschreibebeleg nicht ausreichend anerkennen. Dieser beweist zwar, dass ein Brief zugestellt wurde, jedoch nicht, dass der Empfänger diesen auch zur Kenntnis genommen hat.

Auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist – eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ist in jedem Fall empfehlenswert. Diese kann direkt bei der Übergabe der Kündigung ausgefüllt werden oder zeitnah per Post erfolgen. In der Kündigungsbestätigung können sämtliche Rahmenbedingungen des Auszugs und der Wohnungsübergabe bereits festgehalten werden. Da der Mietvertrag hier eine wichtige Rolle spielt, können Sie diesen in Kopie anfügen.


Diese Inhalte gehören in eine Kündigungsbestätigung

Übernehmen Sie neben den Namen und Adressen der Mietparteien die Bedingungen, die Sie unter dem Passus Beendigung des Mietverhältnisses in Ihrem Mietvertrag festgehalten haben. Achten Sie darauf, dass alle Personen benannt werden, die am Mietverhältnis beteiligt sind. Das gilt auch für die Adressen, die sich zum Beispiel bei getrennt lebenden Paaren unterscheiden können. In einem solchen Fall müssen Kündigung und Bestätigung an alle Adressen verschickt werden. Hierzu zählen:

    • das Datum der Kündigung
    • das Eingangsdatum der Kündigung
    • der Zeitpunkt, wann das Mietverhältnis endet
    • der Termin der Wohnungsübergabe
    • Absprachen zur Wohnungsbesichtigung, vor allem Vorbesichtigungen.
    • die anstehenden Renovierungen
    • die Erstattung der Mietkaution

Auch Hinweise für den Fall, dass Fristen nicht eingehalten werden, sollten Vermieter hier hinterlegen.


Haben Sie bei einer Kündigung eines Mietverhältnisses mit Ihren Mietern bereits Expertenrat oder rechtlichen Beistand genutzt?


In einer Vorbesichtigung können Sie anstehende Renovierungen absprechen. Halten Sie diese in einem Protokoll fest. Das gilt insbesondere auch für Rückbauten, falls der Mieter größere bauliche Veränderungen durchgeführt hat.

Die Vorbesichtigung sollte möglichst kurzfristig nach Eingang der Kündigung stattfinden, damit hierfür ausreichend Zeit ist. Grundsätzlich ist die Form der Kündigungsbestätigung nicht vorgeschrieben.

Mietvertrag und Kündigungsbestätigung

Berücksichtigen Sie als Vermieter insbesondere die Vereinbarungen, die in Ihrem Mietvertrag aufgeführt sind. Hierzu gehören die Kündigungsfrist sowie mögliche Sondervereinbarungen. Prüfen Sie auch die Länge des bestehenden Mietverhältnisses, da sich diese auf die Kündigungsfrist auswirken kann.

Renovierungen stellen ebenfalls einen wichtigen Punkt dar. Welche Arbeiten wurden bereits vor dem Einzug ausgeführt oder gibt es bestimmte Restaurationsarbeiten, die der Mieter selbst übernommen hat? Wenn die Wohnung renoviert und bezugsfertig übergeben wurde, dann muss der Mieter gegebenenfalls einige Arbeiten vor seinem Auszug durchführen.

Vermieter sollten zudem Einrichtungen oder Gegenstände berücksichtigen, die in die Vermietung einfließen. Das können eine Einbauküche, der Wandschrank oder bestimmte Gartengeräte sein. Bei teilmöblierter Vermietung sind diese ebenso in einem adäquaten Zustand zu übergeben.

Welche Vereinbarungen wurden zur Kaution getroffen? Kümmern Sie sich als Vermieter schon jetzt darum, eine reibungslose Übergabe bzw. Überweisung vorzubereiten. Liegt ein Übergabeprotokoll vor? Dann prüfen Sie die dort aufgeführten Mängel.

Brief nach Zustellung am Schreibtisch öffnen

Schriftliche Kündigungsbestätigung hilft bei guter Wohnungsübergabe

Die Kündigungsbestätigung stellt für den Mieter und den Vermieter eine sichere Grundlage für eine reibungslose Wohnungsübergabe dar. Gerade bei länger bestehenden Mietverhältnissen sind die Bedingungen des Mietvertrags oft nicht mehr präsent. Die Kündigungsbestätigung kann die wichtigsten Punkte zusammenfassen – beide Parteien können sich daran orientieren.

Ein großer Vorteil ist die Vereinfachung von Absprachen. Sie brauchen nicht wegen eines jeden Termins und jeder anstehenden Renovierung erneut Absprachen zu treffen. Diese reiben möglicherweise auf, man erreicht sich nicht oder verliert sich in Diskussionen über Details, Kosten und Materialien.

Die rechtliche Grundlage ist sicher ein großer Vorteil. Für den Fall, dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden, liegt mit der schriftlichen Bestätigung ein Beleg für die beidseitige Absprache vor. Insofern haben Sie neben der Vorlage des Mietvertrags einen weiteren Nachweis über die Kenntnisnahme.

Diese Faktoren sind für Sie auch dann von Belang, wenn Sie als Vermieter von Ihrem Mieter eine Kündigung erhalten. Die Vereinbarungen sind in diesem Fall die gleichen. Hier sollten Sie zusätzlich das Eingangsdatum der Kündigung prüfen.


Mietverhältnis verlängert sich bei zu später Zustellung

Im Regelfall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss hierfür per Boten oder Einschreiben bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats eintreffen. Samstage werden hier eingerechnet. Wird diese Zeit überschritten, dann verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren kompletten Monat. Je nachdem können sich Mieter und Vermieter auch auf einen abweichenden Auszugstermin oder eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages einigen. Auch hier gilt: Halten Sie zur beiderseitigen Absicherung sämtliche Nebenabsprachen schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass alle Vertragspartner diese Absprachen unterschreiben.


Mieter um Kündigungsbestätigung bitten

Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Kündigungsbestätigung gibt, haben Sie keine rechtliche Handhabe. Dennoch können Sie Ihren Mieter kontaktieren und ihn bitten, Ihnen die Kündigung zu bestätigen. Weisen Sie ihn auf seine Vorteile hin, die eine beidseitige Absprache auch für ihn haben. Schließlich möchten Sie im Idealfall das Mietverhältnis harmonisch beenden.

Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?