Definition: Barrierefreiheit

Unter Barrierefreiheit versteht man die allgemeine Zugänglichkeit von Einrichtungen oder baulichen Anlagen. Damit ein Objekt barrierefrei ist, muss es für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Andere Begriffe, wie zum Beispiel:

    •  altengerecht
    • seniorengerecht
    • barrierearm
    • schwellenarm
    • barrierereduziert

können Sie verwenden, ohne dass die DIN-Normen einer barrierefreien Wohnung eingehalten werden müssen.

Merkmale einer barrierefreien Wohnung

Die Stufen und Schwellen einer barrierefreien Wohnung müssen per Rollstuhlrampe oder Treppenlift überquerbar sein. Die Bewegungsflächen innerhalb des Wohnraums müssen groß genug sein, damit Menschen mit Gehhilfen (Rollatoren, Rollstühlen oder Elektromobilen) sich problemlos bewegen und wenden können.

Darüber hinaus sind ausreichend breite Türen für eine barrierefreie Wohnung essenziell. Auch der Zugang in die Wohnung oder das Haus sollte für die Bewohner schwellenarm und gut zu erreichen sein. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass Briefkästen und Klingeln vor Wohnungen in erreichbarer Höhe montiert sind. Der Hauseingang sollte zudem ausreichend beleuchtet sein.

Eine Alternative zum Umbau kann ein Badewannenlift oder eine Sitzbadewanne sein. Ein erhöhter Toilettensitz kann die Nutzung der Toilette vereinfachen, Haltegriffe an der Wand und rutschfeste Bodenbeläge hingegen erlauben einen sicheren Stand im Badezimmer.

In der Küche sollte ausreichend Platz sein, damit Rollstuhlfahrer sich ohne weitere Einschränkungen barrierefrei bewegen können. Ebenso sollten die Arbeitsflächen und Herdplatten unterfahrbar sein.

Beschaffenheit einer barrierefreien Wohnung

Flure

Laut der Verordnung müssen Bewegungsflächen in Fluren und Wohnungen mindestens 1,20 Meter Mal 1,20 Meter groß sein, damit sie als barrierefrei gelten.


Boden

Alle Bodenbeläge müssen fest verlegt, nicht spiegelnd oder blendend, kontrastierend und rutschhemmend sein.


Türen

Die Türen müssen mindestens 80 Zentimeter breit und 2,05 Meter hoch sein. Der Türdrücker muss auf einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht werden und eine barrierefreie Bewegungsfläche vor und hinter den Türen vorhanden sein.


Bad

Das WC muss 7 Zentimeter tief und 46 bis 48 Zentimeter hoch sein und mit einer barrierefreien Vorwandinstallation für Stützklappgriffe und Rückenlehnen ausgestattet sein.

Der Waschtisch muss unterfahrbar sein. Die Armatur muss zusätzlich gut greifbar sein und über eine Temperaturbegrenzung verfügen. Eine Badewanne sollte mit rutschhemmenden Bodenbelägen versehen werden.


Wohn- und Schlafzimmer

Die Bewegungsflächen vor dem Bett müssen auf einer Seite mindestens 1,20 Meter lang und breit sein, auf der anderen Seite genügen 90 Zentimeter. Zusätzlich dazu wird ein unterfahrbarer Fußbereich in einer Höhe von 30 Zentimetern benötigt.


Küche

Alle Elektrogeräte sollten auch sitzend gut erreichbar sein. Arbeitsflächen sollten unterfahrbar und Schränke vertikal verschiebbar sein. Außerdem wird eine helle Beleuchtung benötigt.


Balkon

Der Balkon muss schwellenlos erreichbar sein und über große Bewegungsflächen verfügen. Die Brüstung sollte ab 60 Zentimetern teilweise durchsichtig sein.


Sicht

Gute Sichtverhältnisse sind für Barrierefreiheit ebenfalls essenziell. Licht, Farben und Kontraste sorgen für eine gute Sichtbarkeit. Lichtschalter sollten durch Bewegungsmelder ausgelöst werden können und über ausreichend lange Beleuchtungsintervalle verfügen.

Rechtlicher Rahmen

Grundsätzlich gilt, wie bei anderen Umbaumaßnahmen auch, dass die Zustimmung des Vermieters vorliegen muss, damit die Arbeiten ausgeführt werden können. Allerdings muss der Vermieter den Maßnahmen zustimmen, wenn sie zwingend notwendig sind. Ein Umbau ist allerdings nicht in jeder Wohnung möglich, da sie über eine ausreichende Grundfläche verfügen muss.

Zuschüsse und Förderungen für den Umbau zu einer barrierefreien Wohnung

Eine „Umwandlung“ einer regulären Wohnung in eine barrierefreie Wohnung gestaltet sich häufig eher schwierig. Es ist meist kostengünstiger, eine Wohnung von vornherein barrierefrei zu bauen, als sie im Nachhinein umzubauen.

Zum Beispiel die KfW-Förderbank bietet Kredite und Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau einer Wohnung an. Dazu gilt jedoch die Auflage, dass die Umbaumaßnahmen zu einer Wohnumgebung führen müssen, die den DIN-Normen für barrierefreies Wohnen entspricht. Vor dem Antrag muss ein zertifiziertes Handwerkerunternehmen ein Angebot machen, das dann zusammen mit dem Förderantrag bei der KfW eingereicht wird.

Dies gilt nur, wenn die Umbaumaßnahmen zur Reduzierung der Barrieren beiträgt und dadurch die Lebenssituation und die Pflege erleichtern. Ein weiterer Zuschuss ist möglich, wenn sich die Lebenssituation des Versicherten verändert hat und weitere Umbaumaßnahmen erforderlich werden.

Checkliste: Barrierefreie Wohnung

Hier können Sie überprüfen, welche Kriterien für eine barrierefreie Wohnung in Ihrer Immobilie erfüllt sind:

    • Schwellenlose Übergänge
    • Flure: Größe 1,20 x 120 Meter
    • Bodenbeläge: fest verlegt, rutschhemmend, kontrastierend, nicht spiegelnd oder blendend
    • Türen: mindestens 80 Zentimeter breit und 2,05 Meter hoch
    • Türdrücker: Höhe von 85 Zentimetern
    • Barrierefreie Fläche vor und hinter Türen
    • WC-Höhe: 7 Zentimeter tief und 46 bis 48 Zentimeter hoch
    • WC: barrierefreie Vorwandinstallation für Stützklappgriffe und Rückenlehnen
    • Gut greifbare Armatur, Temperaturbegrenzung
    • Badewanne mit rutschfesten Unterlagen
    • Bewegungsflächen neben dem Bett: 1,20 Meter (auf einer Seite), 90 Zentimeter auf der anderen
    • Bett: unterfahrbarer Bereich in 30 Zentimetern Höhe
    • Gut erreichbare Elektrogeräte
    • Unterfahrbare Arbeitsflächen
    • Vertikal verstellbare Schränke
    • Helle Beleuchtung
    • Balkon: Teilweise durchsichtige Brüstung mit ausreichend Bewegungsfläche
    • Durch Bewegungsmelder auslösbare Lichtschalter
    • Ausreichende Beleuchtungsintervalle

Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?